Mitgliedschaft

Ein Zuhause mit Sicherheit, Service und Mitbestimmung

Wenn Sie eine unserer Wohnungen beziehen, werden Sie nicht einfach ein Mieter, sondern Mitglied in der GSWG Senne eG – der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugenossenschaft Senne eG. Das bedeutet, dass Sie anstelle einer Kaution Genossenschaftsanteile erwerben müssen. Die Menge der Anteile hängt dabei von der Wohnungsgröße ab.

Sie haben mehr Sicherheit durch unsere Dauernutzungsverträge: Wenn Sie wollen, bleiben Sie Ihr Leben lang in der von Ihnen angemieteten Wohnung. Sie bekommen mehr Service rund ums Wohnen: ein attraktives Dienstleistungsangebot stellt sicher, dass Sie mit keiner Frage oder Aufgabe allein bleiben.

Eine stabile und intakte Nachbarschaft, die wir durch zahlreiche Aktivitäten und Angebote  fördern und unterstützen, sorgt dafür, dass Sie nicht nur eine Wohnung, sondern ein Zuhause finden.

Gemeinschaftlich und gleichberechtigt bestimmen Sie mit allen Mietgliedern gemeinsam über Ihr Wohnen und die Geschäftspolitik der Genossenschaft ab: gelebte Demokratie.

Das schätzen unsere Mitglieder besonders:

Gepflegten Wohnanlagen

Genossenschaftlich mitbestimmendes und geschütztes Dauerwohnrecht

Angemessene Preise der Wohnungen

Aussicht auf eine lukrativen Dividende auf die Geschäftsanteile

Mieter auf lange Zeit
Kündigungen aus Eigenbedarfsgründen gibt es bei uns nicht. Deshalb ist es auch nicht ungewöhnlich, wenn Menschen ein Leben lang Mieter bei uns bleiben. 

Dauer der Mitgliedschaft
Während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses muss die Mitgliedschaft bestehen bleiben.

Kündigung der Wohnung
Wird die Wohnung gekündigt, kann auch die Mitgliedschaft beendet werden. Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung, der Sie entnehmen können, wann Ihre Kündigung wirksam wird und wann die Auszahlung der Anteile erfolgt. Hierbei gelten die in der Satzung (Link Satzung) festgelegten Fristen. 

Dividende
Alle am 1. Januar eines Jahres bestehenden Geschäftsanteile werden verzinst und die Dividende an die Inhaber der Anteile ausgeschüttet. Die Höhe der Verzinsung der Geschäftsanteile wird jedes Jahr in der Mitgliederversammlung beschlossen.