FAQ

Häufig gestellte Fragen

In diesem Bereich haben wir Themen gesammelt, die Mieter und Mitglieder gleichermaßen interessieren. Hier finden Sie allgemeine Informationen z.B. zu Ihrer Wohnung und dem Mietverhältnis, Vorgehensweise im Schadensfall oder auch zur Mitgliedschaft. Sollten Sie hier nicht die gewünschte Information finden, stehen Ihnen die Mitarbeiter der GSWG Senne eG gern zur Verfügung!

Allgemeines

Hausmeister

Unsere Hausmeister sind Ihre ersten Ansprechpartner, wenn es um kleinere Defekte oder das Objekt geht, in dem Sie wohnen. Der Aufgabenbereich der Kollegen ist vielfältig und reicht von der Objektpflege (z.B. Austausch von Leuchtmitteln in Treppenhaus oder Gemeinschaftskeller) bis zur allgemeinen Mieterkommunikation. Die Mobilfunknummer des für Sie zuständigen Hausmeisters finden Sie in Ihrem Mieterordner oder in den Aushängen im Hausflur.

Notfallkontaktbogen

Um im Notfall Schaden von Ihnen und Ihrem Eigentum abwenden zu können möchten wir die Daten von Angehörigen/nahestehenden Personen erfragen, die wir im äußersten Notfall kontaktieren dürfen. Die Angaben sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Wie kann ich eine neue Bankverbindung mitteilen?

Bitte reichen Sie eine neue Bankverbindung immer schriftlich bei uns ein. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Wohnungssuche

Wo und wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?

Gerne nehmen wir Sie in unsere Bewerberkartei für die Wohnungssuche auf. Bitte füllen Sie dazu unseren Interessentenbogen aus, den Sie hier finden. Ihre Daten werden 6 Monate gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Sollten Sie ihr Gesuch erneuern wollen, bitten wir um erneute Zusendung des ausgefüllten Bogens.

Bietet die GSWG betreutes Wohnen an?

Betreutes Wohnen im klassischen Sinn gibt es bei uns nicht, jedoch bietet die Genossenschaft Wohnen mit Service an. In unserer 2001 erbauten Seniorenwohnanlage bieten wir barrierearme Wohnungen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte an, die über einen Aufzug einfach zu erreichen sind. Hausmeisterservice, Hausflurreinigung und Winterdienst werden von unseren Tochtergesellschaften durchgeführt.

Sollten Sie Betreuungs- oder Hausnotrufdienste benötigen, können Sie diese bei einem der zahlreichen Anbieter in Auftrag geben.

Unser Interessentenbogen

Sollten Sie sich für eine Wohnung der GSWG interessieren nehmen wir Sie gerne in unsere Bewerberkartei auf. Bitte füllen Sie dazu unseren Interessentenbogen aus und senden Sie ihn ausgefüllt an uns zurück. Wir speichern Ihre Daten für 6 Monate in unserer Datenbank. Wenn eine Wohnung frei wird, die Ihren Wünschen entspricht oder nahekommt, setzt sich unsere Vermietungsabteilung mit Ihnen in Verbindung.

Gerne können Sie auch persönlich bei uns vorbeikommen und den Bogen vor Ort ausfüllen. Je nach Verfügbarkeit ist auch ein Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter aus der Vermietungsabteilung möglich. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch unsere Öffnungszeiten.

Zum Interessentenbogen →

Mietverhältnis und Nutzung der überlassenen Wohnung

Eine weitere Person zieht ein/eine Person zieht aus. Muss ich dies bei Ihnen melden?

Ja. Den Ein- oder Auszug einer Person müssen Sie schriftlich bei uns melden. Die genaue Vorgehensweise erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Vermietungsabteilung. Eine automatische Erhöhung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung erfolgt nicht, auf Wunsch passen wir die Beträge jedoch gerne an.

Wo finde ich die Kontaktdaten meines Sachbearbeiters?

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Sachbearbeiters (Telefonnummer mit Durchwahl sowie E-Mail-Adresse) finden Sie in Ihrem Mieterordner, den Sie bei Mietvertragsunterzeichnung überreicht bekommen. 

Umbauten in Ihrer Wohnung

Aus gesundheitlichen Gründen benötige ich Umbauten/bauliche Veränderungen in meinem Bad. Ist das möglich?

Dieses Thema begegnet uns in Mietergesprächen häufiger. Wie in den meisten anderen Fällen ist auch hier der für Sie zuständige Sachbearbeiter aus der Vermietungsabteilung Ihr erster Ansprechpartner. Bitte formulieren Sie Ihre Anfrage schriftlich, damit wir die Details intern prüfen und Ihnen Rückmeldung geben können. Bei positivem Bescheid durch die GSWG können Sie eine Anfrage an die Pflege- oder Krankenkasse stellen, die wiederum den Antrag prüft. Ist diese Rückmeldung positiv melden Sie sich bitte wieder bei uns. Wir erstellen Ihnen dann für die Umbauten ein Angebot, dass Sie wiederum bei der Kranken- oder Pflegekasse einreichen können.

Kann ich bei der OWIS auch Handwerksleistungen beauftragen, für die ich die Kosten selber übernehme (z.B. Umzugshilfe, Installation von Lampen, Malerarbeiten, etc)?

Grundsätzlich können Sie die Handwerksleistungen der OWIS auch auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht über das Leistungsspektrum sowie die Kontaktdaten für Ihre Anfrage finden Sie hier.

Meldebehörde

An-/Ummeldung bei der Meldebehörde

Die An- oder Ummeldung bei der Meldebehörde sollte innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung erfolgen. Hierfür benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, die Sie bei Mietvertragsunterzeichnung zusammen mit dem Mieterordner erhalten.

Muss ich mich bei der Behörde abmelden, wenn ich ausziehe?

Beziehen Sie eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung der ehemaligen Wohnung in einem Zuge mit der Anmeldung der neuen Wohnung. Eine Abmeldung bei der Behörde ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland umziehen. 

Woher bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Bei Mietvertragsunterzeichnung erhalten Sie mit Ihrem individuellen Mieterordner eine Wohnungsgeberbestätigung überreicht, mit der Sie sich beim Bürgerbüro anmelden können. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug/Mietvertragsunterzeichnung erfolgen sollte. 

Hausordnung

Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in einem Objekt. Leider können trotz der geltenden Regeln manchmal Probleme auftreten. Oft hilft es, direkt miteinander zu sprechen - meistens ist der Sachverhalt dann schnell geklärt! Sollten Sie trotz aller Bemühungen nicht weiterkommen können Sie sich gerne an uns wenden. Die aktuelle Hausordnung können Sie hier nachlesen.

Wohnungskündigung und Auszug

Was muss ich bei einer Wohnungskündigung beachten?

Sollten Sie Ihre Wohnung kündigen bitten wir um Berücksichtigung der nachstehenden Punkte:

  • Kündigungsfrist beachten

In der Regel haben Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bitte prüfen Sie hierzu die getroffenen Vereinbarungen Ihren Mietvertrag.

Ihre Wohnungskündigung muss bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats vorliegen, damit die Kündigung zum übernächsten Monat wirksam wird (z.B. Eingang der Kündigung am 02.04.2026, Kündigung wirksam zum 30.06.2026). Bitte schreiben Sie immer das Datum, zu welchem Sie kündigen wollen, in das Kündigungsschreiben. Sie erhalten wenige Tage nach Eingang Ihrer Wohnungskündigung eine schriftliche Bestätigung mit allen wichtigen Informationen sowie einem Termin zur Vorabnahme der Wohnung.

  • Schriftlich kündigen

Ihre Wohnungskündigung muss schriftlich und von allen im Vertrag stehenden Personen unterschrieben erfolgen. Sie können die Kündigung per Post an uns schicken, persönlich bei uns abgeben oder außerhalb unserer Geschäftszeiten in den Briefkasten unserer Geschäftsstelle einwerfen. 

Muss ich die Wohnung renovieren, wenn ich ausziehe?

In individuellen Vor- und Schlussabnahmeterminen wird schriftlich in einem Protokoll festgehalten, in welchem Zustand Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug an uns zurückgeben müssen. Das Protokoll wird Ihnen jeweils nach den Terminen per E-Mail oder Post zugesandt.

Kann ich Nachmieter für meine Wohnung vorschlagen?

Sollten es Interessenten aus Ihrem Umfeld für Ihre Wohnung geben, können diese gerne als Bewerber vorschlagen. Bitte besprechen Sie dieses mit dem zuständigen Sachbearbeiter aus dem Vermietungsteam.

Ein Familienangehöriger, der bei der Genossenschaft wohnt, ist gestorben. Wie muss ich nun vorgehen?

Sollte es zu einem solchen Verlust kommen sind wir natürlich bemüht, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Rufen Sie uns an, wir besprechen die weiteren Schritte gern mit Ihnen. Grundsätzlich benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde und die schriftliche Wohnungskündigung der Erben. Bitte beachten Sie, dass auch im Todesfall die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. 

Betriebs- und Heizkosten

Wann bekomme ich die Nebenkostenabrechnung zugestellt?

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt immer kalenderjährlich für das gesamte Haus im darauffolgenden Jahr bis zum 31.12. 
(Beispiel: Abrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2026  -> Erstellung fristgerecht bis zum 31.12.2027) 

Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen die Abrechnung schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Die Reihenfolge der Erstellung der Abrechnungen kann dabei von Jahr zu Jahr variieren (Abhängigkeit von Versorgern und Messdienstleistern).

Meine Nebenkostenabrechnung weist ein Guthaben auf. Wie und wann erhalte ich das Geld?

Ein Guthaben wird, sofern ein gültiges SEPA-Mandat vorliegt, mit der nächsten Mietzahlung automatisch verrechnet. Sollten Sie kein SEPA-Mandat erteilt haben, können Sie den Betrag mit der nächsten Mietzahlung in Abzug bringen. Eine Übersicht zum Auszahlungstermin oder der Verrechnung mit Ihrem Mietzins finden Sie auf der ersten Seite der Nebenkostenabrechnung. 

Meine Nebenkostenabrechnung weist eine hohe Nachzahlung auf, welche ich nicht auf Anhieb zahlen kann.

Wir bieten Ihnen gerne eine Ratenzahlungsvereinbarung an. Bitte sprechen Sie dazu Ihren Sachbearbeiter aus der Vermietungsabteilung an.

Mein Nachbar, der im gleichen Haus wohnt, muss weniger nachzahlen. Warum ist das so?

Die unterschiedlichen Wohnungsgrößen, Verbrauchskosten sowie Nebenkostenvorauszahlungen bedingen, dass die Abrechnungen nicht direkt vergleichbar sind und beim Abrechnungsergebnis variieren können. 

Meine Bankverbindung hat sich geändert.

Bitte teilen Sie uns die neue Bankverbindung in Textform per E-Mail oder per Post mit. Einen Vordruck finden Sie hier.

Reparaturen und Notfälle

Ich habe einen Schaden in meiner Wohnung. Wie kann ich diesen melden?

Sollten Sie Schäden in Ihrer Wohnung oder am Haus feststellen, können Sie diese während unserer Geschäftszeiten MO-DO von 8-16 Uhr und Freitags von 8-12 Uhr telefonisch bei dem für Sie zuständigen Hausmeister melden, alternativ können Sie in unserer Geschäftsstelle anrufen. Bitte beachten Sie hierbei unsere Sprechzeiten. Anschließend wird ein Auftrag erteilt und ein Mitarbeiter wird sich für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Außerhalb unserer Sprechzeiten steht Ihnen unser Schadensformular rund um die Uhr zur Verfügung, um eine schriftliche Meldung abzugeben.

Für den Notfall finden Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten in Ihrem Hausflur eine Übersicht der wichtigsten Notrufnummern, die Sie im Notfall (z.B. Rohrbruch, kein Strom in der Wohnung etc.) anrufen können.

Wann rufe ich den Notdienst/Was ist ein Notfall?

Im Notfall entnehmen Sie bitte den zuständigen Dienstleister dem Aushang in Ihrem Hausflur.  Notfälle sind z.B.: Rohrbruch, Heizungs- oder Warmwasserausfall, akute Verstopfung des WC, Ausfall der kompletten Elektrik. 

Alles andere, z.B. nachlaufende WC-Spülung, Ausfall eines Heizkörpers, tropfende Wasserhähne, undichte Fenster etc. sind keine Notfälle. Diese Schäden können Sie uns während unserer Geschäftszeiten entweder telefonisch oder über das entsprechende Schadensformular auf unserer Website melden.

Was muss ich tun, wenn ich in der Wohnung etwas beschädigt habe?

Bitte melden Sie den Schaden über das Formular auf unserer Homepage oder rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und können Ihnen mitteilen, ob es sich um einen Fall für Ihre Haftpflicht- oder Hausratversicherung handelt. Grundsätzlich gilt: den Schaden zuerst bei uns melden, Vorgehensweise besprechen, dann ggf. Ihre Versicherung kontaktieren.

Ich habe meine Wohnungs- und/oder Haustürschlüssel verloren. Was nun?

Sollten Sie Ihre Schlüssel verloren haben, melden Sie dies bitte umgehend beim zuständigen Hausmeister oder Ihrem Sachbearbeiter. Wir besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht.

Ich habe mich ausgesperrt. Hat die GSWG Ersatzschlüssel für meine Wohnung?

Nein. Aus rechtlichen Gründen verfügen wir über keine Ersatzschlüssel für die Wohnungen. Sollten Sie sich ausgesperrt haben können Sie sich während unserer Geschäftszeiten bei uns melden. Wir prüfen, ob wir Ihnen weiterhelfen können. Sollte es möglich sein, dass einer unserer Mitarbeiter die Tür für Sie öffnen kann, müssen Sie die Kosten dafür tragen. Bitte beachten Sie: wir können Ihnen nur helfen, wenn die Wohnungstür zugezogen ist. Sollte sie abgeschlossen sein, müssen Sie auf eigene Kosten einen Schlüsseldienst rufen.

In meiner Wohnung habe ich Schimmel entdeckt. Was mache ich?

Sollten Sie Schimmel oder den Verdacht auf Schimmelbefall in Ihrer Wohnung entdeckt haben melden Sie sich bitte bei uns. Der zuständige Techniker vereinbart einen Termin mit Ihnen, um die Stellen zu begutachten und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Nützliche Tipps und Hinweise finden Sie auch in unserem Flyer „Richtig Heizen und Lüften“, den Sie im Download-Bereich finden.

Mitgliedschaft

Ist die Mitgliedschaft Voraussetzung für eine Wohnungsanmietung?

Ja, ohne Mitglied in der GSWG zu werden ist einen Wohnungsanmietung nicht möglich.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge bzw. wie viele Anteile muss ich zeichnen?

Die Anzahl der zu zeichnenden Anteile richtet sich nach der Größe und der Nettokaltmiete der Wohnung, die Sie anmieten. Ein einmaliges Eintrittsgeld ist ebenfalls zu entrichten. Nähere Informationen hierzu erfahren Sie durch Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner oder durch unsere Satzung.

Ist die Mitgliedschaft eine Kaution?

Eine Kaution gibt es bei uns nicht. Sie müssen bei uns Mitglied werden und Genossenschaftsanteile erwerben. Dieses können Sie aber erst, wenn Sie mit uns einen Mietvertrag abschließen - aktuell ist nur dann der Erwerb von Genossenschaftsanteilen möglich.

Muss ich die Genossenschaftsanteile kündigen, wenn ich meine Wohnung kündige?

Die Genossenschaftsanteile können nach Auszug behalten werden. Sollten Sie dies nicht wünschen, benötigen wir eine unterschriebene Kündigung der Genossenschaftsanteile von Ihnen. Die Kündigungsmodalitäten finden Sie in unserer Satzung oder sie erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner.

Wann bekomme ich meine Genossenschaftsanteile?

Nach Eingang der Kündigung erhalten Sie von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung, in der der Auszahlungszeitpunkt vermerkt ist. Hier verweisen wir auf §13 der aktuellen Satzung. Wichtig: Damit die Anteile korrekt ausgezahlt werden können, benötigen wir eine aktuelle Bankverbindung von Ihnen.