FAQ

Häufig gestellte Fragen

In diesem Bereich haben wir Themen gesammelt, die Mieter und Mitglieder gleichermaßen interessieren. Hier finden Sie allgemeine Informationen z.B. zu Ihrer Wohnung und dem Mietverhältnis, Vorgehensweise im Schadensfall oder auch zur Mitgliedschaft. Sollten Sie hier nicht die gewünschte Information finden, stehen Ihnen die Mitarbeiter der GSWG Senne eG gern zur Verfügung!

Allgemeines

Hausmeister

Unsere Hausmeister sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um kleinere Reparaturen oder das Objekt geht, in dem Sie wohnen. Der Aufgabenbereich der Kollegen ist vielfältig und reicht von der Objektpflege (z.B. Austausch von Leuchtmitteln in Treppenhaus oder Gemeinschaftskeller) bis hin zum Winterdienst. Die Mobilfunknummer des für Sie zuständigen Hausmeisters finden Sie in Ihrem Mieterordner oder in den Aushängen im Hausflur.

Interessentenbogen

Sollten Sie sich für eine Wohnung der GSWG interessieren nehmen wir Sie gerne in unsere Bewerberkartei auf. Bitte füllen Sie dazu unseren Interessentenbogen aus und senden Sie ihn ausgefüllt an uns zurück. Wir speichern Ihre Daten für 6 Monate in unserer Datenbank. Wenn eine Wohnung frei wird, die Ihren Wünschen entspricht oder nahekommt, setzt sich unsere Vermietungsabteilung mit Ihnen in Verbindung.

Gerne können Sie auch persönlich bei uns vorbeikommen und den Bogen vor Ort ausfüllen. Je nach Verfügbarkeit ist auch ein Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter aus der Vermietungsabteilung möglich. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch unsere Öffnungszeiten.

Zum Interessentenbogen →

Hausordnung

Leider können trotz der geltenden Regeln manchmal Probleme auftreten. Oft hilft es, direkt miteinander zu sprechen - meistens ist der Sachverhalt dann schnell geklärt! Sollten Sie trotz aller Bemühungen nicht weiterkommen können Sie sich gerne an uns wenden. Die aktuelle Hausordnung können Sie hier nachlesen.

Notfallkontaktbogen

Um im Notfall Schaden von Ihnen und Ihrem Eigentum abwenden zu können möchten wir die Daten von Angehörigen/nahestehenden Personen erfragen, die wir im äußersten Notfall kontaktieren dürfen. Die Angaben sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Wie kann eine neue Bankverbindung mitteilen?

Bitte reichen Sie eine neue Bankverbindung immer schriftlich bei uns ein. Das entsprechende Formular finden Sie hier (Link Downloadbereich/direkt zum Formular).

Wohnungssuche

Wo und wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?

Gerne nehmen wir Sie in unsere Bewerberkartei für die Wohnungssuche auf. Bitte füllen Sie dazu unseren Interessentenbogen aus, den Sie hier finden. Ihre Daten werden 6 Monate gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Sollten Sie ihr Gesuch erneuern wollen, bitten wir um erneute Zusendung des ausgefüllten Bogens.

Bietet die GSWG betreutes Wohnen an?

Betreutes Wohnen im klassischen Sinn bieten wir nicht an.

In unserer 2001 erbauten Seniorenwohnanlage bieten wir barrierearme Wohnungen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte an, die über einen Aufzug einfach zu erreichen sind. Hausmeisterservice, Hausflurreinigung und Schneedienst werden von unseren Tochtergesellschaften durchgeführt.

Sollten Sie Betreuungs- oder Hausnotrufdienste benötigen, können Sie diese bei einem der zahlreichen Anbieter in Auftrag geben.

Unser Interessentenbogen

Sollten Sie sich für eine Wohnung der GSWG interessieren nehmen wir Sie gerne in unsere Bewerberkartei auf. Bitte füllen Sie dazu unseren Interessentenbogen aus und senden Sie ihn ausgefüllt an uns zurück. Wir speichern Ihre Daten für 6 Monate in unserer Datenbank. Wenn eine Wohnung frei wird, die Ihren Wünschen entspricht oder nahekommt, setzt sich unsere Vermietungsabteilung mit Ihnen in Verbindung.

Gerne können Sie auch persönlich bei uns vorbeikommen und den Bogen vor Ort ausfüllen. Je nach Verfügbarkeit ist auch ein Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter aus der Vermietungsabteilung möglich. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch unsere Öffnungszeiten.

 

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Mietverhältnis und Nutzung der überlassenen Wohnung

Ist die Wohnung bei Einzug renoviert?

Die Wohnungen sind zu Beginn des Mietverhältnisses weiß gestrichen und mit einem strapazierfähigen Bodenbelag ausgestattet. Sollten Sie eine andere Farbe wünschen oder einen anderen Bodenbelag können Sie dies auf eigene Kosten ändern. Nach Absprache ist es auch möglich, dass Bodenbeläge und Tapeten vom Vormieter übernommen werden können. Sollten Sie Möbel oder Gegenstände des Vormieters übernehmen wollen ist dies ebenfalls nach Absprache möglich.

Wir weisen darauf hin, dass die Wohnung bei Auszug im Ursprungszustand, d.h. weiß gestrichen und mit dem ursprünglichen Bodenbelag versehen, zurückgegeben werden muss. Dies gilt auch, wenn Sie Tapeten und/oder Bodenbeläge vom Vormieter übernommen haben.

Eine weitere Person zieht ein/eine Person zieht aus. Muss ich dies bei Ihnen melden?

Ja. Den Ein- oder Auszug einer Person müssen Sie schriftlich bei uns melden. Die genaue Vorgehensweise erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Vermietungsabteilung. Eine automatische Erhöhung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung erfolgt nicht, auf Wunsch passen wir die Beträge jedoch gerne an.

Wo finde ich die Kontaktdaten meines Sachbearbeiters?

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Sachbearbeiters (Telefonnummer mit Durchwahl sowie E-Mail-Adresse) finden Sie in Ihrem Mieterordner, den Sie bei Mietvertragsunterzeichnung überreicht bekommen.

Meldebehörde

An-/Ummeldung bei der Meldebehörde

Die An- oder Ummeldung bei der Meldebehörde muss innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung erfolgen. Hierfür benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, die Sie in der Regel bei Mietvertragsunterzeichnung erhalten. Sollte der Einzugstermin etwas weiter in der Zukunft liegen (z.B. in 8 Wochen) sprechen Sie uns an. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie dann zeitnah zu Ihrem Einzug.

Muss ich mich bei der Behörde abmelden, wenn ich ausziehe?

Eine Abmeldung bei der Behörde ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland umziehen. Beziehen Sie eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung der ehemaligen Wohnung in einem Zuge mit der Anmeldung der neuen Wohnung.

Woher bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Bei Mietvertragsunterzeichnung erhalten Sie mit Ihrem individuellen Mieterordner eine Wohnungsgeberbestätigung überreicht, mit der Sie sich beim Bürgerbüro anmelden können. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug/Mietvertragsunterzeichnung erfolgen muss.

Kündigungen und Auszug

Wohnungskündigung

Sollten Sie Ihre Wohnung kündigen bitten wir um Beachtung der nachstehenden Punkte:

  • Kündigungsfrist beachten

Ihre Wohnungskündigung muss bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats vorliegen, damit die Kündigung zum übernächsten Monat wirksam wird (z.B. Eingang der Kündigung am 02.04.2026, Kündigung wirksam zum 30.06.2026). Bitte schreiben Sie immer das Datum, zu welchem Sie kündigen wollen, in das Kündigungsschreiben. Sie erhalten wenige Tage nach Eingang Ihrer Wohnungskündigung eine schriftliche Bestätigung mit allen wichtigen Informationen sowie einem Termin zur Vorabnahme der Wohnung.

  • Schriftlich kündigen

Ihre Wohnungskündigung muss schriftlich und von Ihnen unterschrieben erfolgen. Sie können die Kündigung per Post an uns schicken, persönlich bei uns abgeben oder außerhalb unserer Geschäftszeiten in den Briefkasten unserer Geschäftsstelle einwerfen.

Muss ich die Wohnung renovieren, wenn ich ausziehe?

In individuellen Vor- und Schlussabnahmeterminen wird schriftlich in einem Protokoll festgehalten, in welchem Zustand Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug an uns zurückgeben müssen. Das Protokoll wird Ihnen jeweils nach den Terminen per E-Mail oder Post zugesandt.

Kann ich Nachmieter für meine Wohnung vorschlagen?

Sollten es Interessenten aus Ihrem Umfeld für Ihre Wohnung geben, können diese gerne einen Interessentenbogen bei uns ausfüllen. Die Entscheidung, wer den Zuschlag erhält, obliegt jedoch der GSWG Senne eG.

Ich möchte vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen. Darf ich meine Wohnung im Internet anbieten?

Nein. Wir wünschen keine Vermarktung über die entsprechenden Portale. Ob und wie die Wohnung angeboten wird, liegt im Ermessen der GSWG Senne eG.

Ein Familienangehöriger, der bei der Genossenschaft wohnt, ist gestorben. Wie muss ich nun vorgehen?

Sollte es zu einem solchen Verlust kommen sind wir natürlich bemüht, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Rufen Sie uns an, wie besprechen die weitere Vorgehensweise gern mit Ihnen. Grundsätzlich benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde und die schriftliche Wohnungskündigung. Bitte beachten Sie, dass auch im Todesfall die gesetzliche Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) einzuhalten ist.

Betriebs- und Heizkosten

Wann bekomme ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) zugestellt?

Die Abrechnung erfolgt nach der Abrechnungsperiode (01.01.-31.12). So erfolgt z.B. die Abrechnung für das Jahr 2026 im Laufe des Jahre 2027. Per Gesetz muss die Betriebskostenabrechnung bis zum Ende des Folgejahres erstellt und dem Mieter zugegangen sein, d.h. bis spätestens 31.12. . Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen die Abrechnung schnellstmöglich, sprich im Laufe des Jahres, zur Verfügung zu stellen.

Meine Betriebskostenabrechnung weist ein Guthaben auf. Wie und wann erhalte ich das Geld?

Bei vorhandenem und erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird ein Guthaben mit der nächsten Mietzahlung verrechnet. Eine Übersicht mit den genauen Beträgen und Daten entnehmen Sie bitte der ersten Seite der Betriebskostenabrechnung.

Mein Nachbar, der im gleichen Haus wohnt, muss weniger nachzahlen. Warum ist das so?

Da die Betriebskostenabrechnungen individuell erstellt werden und auf Faktoren basieren, die für jede Wohnung unterschiedlich sind, ist ein Vergleich mit z.B. der Nachbarwohnung nicht möglich. Allein die Wohnungsgröße und der unterschiedliche Mietzins bedingen, dass die Abrechnungen nicht vergleichbar sind.

Reparaturen und Notfälle

Ich habe einen Schaden in meiner Wohnung. Wie kann ich diesen melden?

Sollten Sie Schäden in Ihrer Wohnung oder am Haus feststellen, können Sie diese während unserer Geschäftszeiten MO-DO von 8-16 Uhr und Freitags von 8-12 Uhr telefonisch bei uns oder beim zuständigen Hausmeister melden. Gerne können Sie persönlich bei uns vorbeikommen, bitte beachten Sie hierbei unsere Sprechzeiten. Sollte unser Hausmeister den Schaden beheben können, wird dies zeitnah erledigt. Andernfalls wird ein Auftrag an unseren Servicebetrieb OWIS GmbH erteilt und der entsprechende Mitarbeiter wird sich für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Außerhalb unserer Geschäftszeiten finden Sie in Ihrem Hausflur eine Übersicht der wichtigsten Notrufnummern, die Sie im Notfall (z.B. Rohrbruch, kein Strom in der Wohnung etc.) anrufen können.

Was muss ich tun, wenn ich in der Wohnung etwas beschädigt habe?

Bitte melden Sie den Schaden über das Formular auf unserer Homepage oder rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und können Ihnen mitteilen, ob es sich um einen Fall für Ihre Haftpflicht- oder Hausratversicherung handelt. Grundsätzlich gilt: den Schaden zuerst bei uns melden, Vorgehensweise besprechen, dann ggf. Ihre Versicherung kontaktieren.

Wann rufe ich den Notdienst?

Im Notfall entnehmen Sie bitte den zuständigen Dienstleister dem Aushang in Ihrem Hausflur.

Was ist ein Notfall?

Notfälle sind z.B.: Rohrbruch, Heizungs- oder Warmwasserausfall, akute Verstopfung des WC, Ausfall der kompletten Elektrik. 

Alles andere, z.B. nachlaufende WC-Spülung, Ausfall eines Heizkörpers, tropfende Wasserhähne, undichte Fenster etc. sind keine Notfälle. Diese Schäden können Sie uns während unserer Geschäftszeiten entweder telefonisch oder über das entsprechende Formular auf unserer Website melden.

Ich habe meine Wohnungs- und/oder Haustürschlüssel verloren. Was nun?

Sollten Sie Ihre Schlüssel verloren haben, melden Sie dies bitte umgehend beim zuständigen Hausmeister oder Ihrem Sachbearbeiter. Wir besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht.